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Wie können Sie sich unsere Projekte vorstellen
und was sagen unsere zufriedenen Kunden?

Sie können mit einem Klick auf den Button einen ersten Überblick in Form eines Webinares erhalten oder Sie schauen sich auf dieser Seite nach den passenden Informationen um

Ihnen wird gesagt, dass Sie Ihren Mitarbeitenden 
eine betrieblicheAltersversorgung anbieten müssen;
Stimmt: §1 BetrAVG

Ihnen wird gesagt, dass die einfachste Lösung 
eine (Direkt-)Versicherung ist; Die Frage ist: für wen?

Ihnen wird verschwiegen, dass die Haftung für die Erfüllung der Rentenansprüche Ihrer Mitarbeiter bei Ihnen verbleibt (auch §1 BetrAVG) und die Versicherung damit nichts zu tun hat.

Es wird vergessen Ihnen zu sagen, dass bAV-Ansprüche arbeitsrechtlicher Natur sind und erst 30 Jahre NACH Renteneintritt tatsächlich verjähren


Wurde Ihnen gesagt, dass Rechtsschutzversicherer mittlerweile ihre Kunden, also Ihre Mitarbeiter, fragen, ob sie denn nicht mal alle Ansprüche auf bAV prüfen wollen?
 
Ach ja, Ihre Aufbewahrungsfrist für steuerliche Unterlagen ist 10 Jahre, richtig? Wo holen Sie im Streitfall die Dokumentation her?

Die meisten unserer Kunden hatten folgendes Problem

Wir mögen es einfach.

Daher kommt unser Lösungsansatz auch mit drei Schritten aus. Drei Schritte, die nicht nur Ihre Haftung eliminieren, sondern darüber hinaus Ihrem Unternehmen auch finanzielle und strategische Freiheiten schenken, von denen Sie bisher noch nichts geahnt haben.

1. Schritt: eine eingehende Analyse der bestehenden bAV sowie der daraus resultierenden Folgen für Ihr Unternehmen und Sie ganz persönlich

2. Schritt: Regelung aller Ansprüche Ihrer Mitarbeiter, abschließend und rechtssicher. Dazu bedienen wir uns selbstverständlich auch der entsprechenden Experten wie Rechtsanwälte, Aktuare und Steuerberater

3. Schritt: Ausfinanzierung der Ansprüche Ihrer Mitarbeiter mit nachhaltigen und rentablen Anlagen, die ganz nebenbei auch das Image Ihres Unternehmens neu erstrahlen lassen.


 

3 einfache Schritte

Interview mit Hansjörg Schwarz

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